Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Sie, oder ein Angehöriger von Ihnen, wären aufgrund einer akuten schweren Erkrankung nicht in der Lage sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Wer bestimmt in diesem Fall über Ihr Schicksal? Wer führt Ihre Rechtsgeschäfte aus? Erhalten Sie die medizinische Behandlung, die Sie sich wünschen? Werden Sie gegen Ihren Willen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht? Können Sie im gesunden Zustand für einen derartigen Fall vorsorgen?
Diese und ähnliche Fragen beantwortete Herr Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker auf einer Informationsveranstaltung der HEIPER (Heidelberger Initiative Psychiatrie Erfahrener) unter dem Motto „Wie geht das? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Psychiatrisches Testament, Betreuungsverfügung“, im Rahmen der Veranstaltungsreihe anlässlich des diesjährigen Welttages der Seelischen Gesundheit am Montag, 08.10.2012, im Forum am Park, in Heidelberg.
Herr Rechtsanwalt Sachenbrecker stand jahrelang dem Bundesverband Psychiatrie Erfahrener (BPE) juristisch zur Seite. Er hat den Mitgliedern geholfen für den Fall, dass ihnen im Rahmen einer akuten psychischen Krise die Fähigkeit abgesprochen wird, über einen freien Willen zu verfügen und fremde Personen den Betroffenen zwingen, sich einer Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung zu unterziehen, vorzusorgen.
Zunächst stellte Thomas Saschenbrecker die einzelnen Vorsorgeinstrumente anschaulich und verständlich den ca. 50 Besuchern vor. Anschließend fand eine rege Diskussion statt, bei der Herr Saschenbrecker noch offene Fragen aus dem Publikum beantwortete.